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   BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 40.13   

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https://dejure.org/2014,7231
BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 40.13 (https://dejure.org/2014,7231)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.2014 - 5 C 40.13 (https://dejure.org/2014,7231)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 2014 - 5 C 40.13 (https://dejure.org/2014,7231)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; BBG § 80 Abs. 3 Satz 3; BBhV § 6 Abs. 3 und 5; SGB V § 75 Abs. 3a Satz 2 und 3; VAG § 12 Abs. 1a und 1b Satz 1 Nr. 2, Abs. 1c, § 12g; VVG § 193
    Aufwendungen, beihilfefähige -; Beihilfe, Leistungseinschränkungen -; Basistarif; Basistarifversicherte, unfreiwillig -; Beihilfe; Gebührenordnung für Ärzte; Gleichbehandlungsgebot; allgemeiner Gleichheitssatz; Grundsatz des Gesetzesvorbehalts; Höchstbetrag; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Aufwendungen, beihilfefähige -; Basistarif; Basistarifversicherte, unfreiwillig -; Beihilfe; Beihilfe, Leistungseinschränkungen -; Gebührenordnung für Ärzte; Gleichbehandlungsgebot; Grundsatz des Gesetzesvorbehalts; Höchstbetrag; Krankenversicherung, private -; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 75 Abs 3a S 2 SGB 5, § 75 Abs 3a S 3 SGB 5, § 6 Abs 3 BBhV, § 6 Abs 5 BBhV
    Basistarifklausel in Bundesbeihilfeverordnung; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Unfreiwillige Versicherung eines Beihilfeberechtigten oder eines berücksichtigungsfähigen Angehörigen im Basistarif

  • doev.de PDF

    Basistarifklausel im Beihilferecht

  • rewis.io

    Basistarifklausel in Bundesbeihilfeverordnung; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBhV § 6 Abs. 5; GG Art. 3 Abs. 1
    Unfreiwillige Versicherung eines Beihilfeberechtigten oder eines berücksichtigungsfähigen Angehörigen im Basistarif

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Begrenzung der Beihilfe für im Basistarif krankenversicherte Beamte

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Begrenzung der Beihilfe für im Basistarif krankenversicherte Beamte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Basistarifklausel - die Beihilfe und und die allgemeine Krankenversicherungspflicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Basistarifklausel der Bundesbeihilfeverordnung verstößt bei Pflicht zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Begrenzung der Beihilfe für im Basistarif krankenversicherte Beamte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Basistarifklausel der Bundesbeihilfeverordnung verstößt bei Pflicht zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    PKV-Basistarif - Diskriminierte Beamte

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Keine Begrenzung der Beihilfe für im Basistarif krankenversicherte Beamte

  • bista.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung von Beamten im privaten Basistarif

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 149, 279
  • NVwZ-RR 2014, 606
  • DÖV 2014, 847
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 40.13
    Nimmt der im Basistarif Versicherte ärztliche Leistungen auf der Grundlage der Gebührensätze seines Tarifs in Anspruch, die erheblich unter dem liegen, was für Privatpatienten üblicherweise abgerechnet wird, muss er befürchten, dass er die Behandlung, die er als Privatpatient im Normaltarif erhalten würde, nicht erfährt (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706, 814, 819, 832, 837/08 - BVerfGE 123, 186 ).

    Der Kontrahierungszwang der privaten Krankenversicherung wurde damit durch die jetzt in § 193 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag vom 23. November 2007 (BGBl I S. 2631), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2013 (BGBl I S. 3642), verankerte Krankenversicherungspflicht ergänzt (zur Entstehungsgeschichte BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706, 814, 819, 832, 837/08 - BVerfGE 123, 186 ; Sodan, NJW 2007, 1313 f.).

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 40.13
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 und vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 m.w.N.).

    Dies gilt auch, wenn eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 19.07.2012 - 5 C 1.12

    Beihilfeausschluss; Ausschluss der Beihilfe; Ausschluss von Beihilfeansprüchen;

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 40.13
    Dabei lässt der Senat dahingestellt, ob die von der Beklagten versagte Erstattung von Aufwendungen schon deshalb zu beanstanden ist, weil es insoweit an einer dem verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalt, der auch im Beihilferecht Geltung beansprucht, genügenden gesetzlichen Ermächtigung fehlt (vgl. dazu Urteil vom 19. Juli 2012 - BVerwG 5 C 1.12 - BVerwGE 143, 363 = Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 42, jeweils Rn. 12 f. m.w.N.).

    Dies entspricht dem beamtenrechtlichen Grundsatz der Vorsorgefreiheit (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 613/06 - ZBR 2008, 318 m.w.N.), so dass eine Leistungskürzung aufgrund des vom Beamten oder seinem beihilfeberechtigten Angehörigen gewählten Versicherungstarifs nicht als im derzeitigen Beihilfesystem bereits angelegt anzusehen ist (vgl. auch Urteil vom 19. Juli 2012 - BVerwG 5 C 1.12 - BVerwGE 143, 363 = Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 42, jeweils Rn. 14).

  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 40.13
    Solange der Gesetzgeber am gegenwärtig praktizierten "Mischsystem" aus privat finanzierter Vorsorge und ergänzender Beihilfe festhält, ist daher eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes indiziert, wenn eine bestimmte Regelung die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit, dass notwendige und angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind, ohne zureichenden Grund verlässt (Urteil vom 2. April 2014 - BVerwG 5 C 40.12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 40.13
    Sie kann jedoch ein Indiz für eine objektiv willkürliche Regelung oder das Fehlen eines nach Art und Gewicht hinreichenden Rechtfertigungsgrundes darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 BvR 2275/07 - ZOV 2009, 291 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 40.13
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 und vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 40.13
    Soweit es sich um faktische Auswirkungen des § 6 Abs. 5 Satz 2 BBhV handelt, sind auch diese am allgemeinen Gleichheitssatz zu messen, weil diese ungleiche Auswirkung gerade auf die rechtliche Gestaltung zurückzuführen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Dezember 1968 - 2 BvE 1, 3, 5/67 - BVerfGE 24, 300 und Beschluss vom 9. August 1978 - 2 BvR 831/76 - BVerfGE 49, 148 ).
  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 40.13
    Während also der im Normaltarif versicherte Beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Angehörige etwa bei ärztlichen Leistungen durchschnittlicher Schwierigkeit in der Regel den nach § 5 Abs. 2 GOÄ festgelegten Schwellenwert des 2, 3fachen Betrages (vgl. Urteil vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - BVerwGE 95, 117 = Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 5 S. 6) und in Ausnahmefällen sogar den Höchstwert des 3, 5fachen Betrages erstattet bekommt, erhielt der basistarifversicherte Beamte oder berücksichtigungsfähige Angehörige im hier maßgeblichen Behandlungszeitraum (Dezember 2010 bis Mai 2011) - wie aufgezeigt - höchstens den 1, 2fachen Betrag ersetzt.
  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 40.13
    Soweit es sich um faktische Auswirkungen des § 6 Abs. 5 Satz 2 BBhV handelt, sind auch diese am allgemeinen Gleichheitssatz zu messen, weil diese ungleiche Auswirkung gerade auf die rechtliche Gestaltung zurückzuführen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Dezember 1968 - 2 BvE 1, 3, 5/67 - BVerfGE 24, 300 und Beschluss vom 9. August 1978 - 2 BvR 831/76 - BVerfGE 49, 148 ).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 613/06

    Keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 40.13
    Dies entspricht dem beamtenrechtlichen Grundsatz der Vorsorgefreiheit (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 613/06 - ZBR 2008, 318 m.w.N.), so dass eine Leistungskürzung aufgrund des vom Beamten oder seinem beihilfeberechtigten Angehörigen gewählten Versicherungstarifs nicht als im derzeitigen Beihilfesystem bereits angelegt anzusehen ist (vgl. auch Urteil vom 19. Juli 2012 - BVerwG 5 C 1.12 - BVerwGE 143, 363 = Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 42, jeweils Rn. 14).
  • BVerwG, 05.05.2010 - 2 C 12.10

    Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 3.12

    Alimentationsprinzip; Aufwendungen; beihilfefähige -; Behinderte; Beihilfe;

  • BVerwG, 08.11.2012 - 5 C 2.12

    Beihilfefähigkeit; Aufwendungen; Arzneimittel; weitere Beihilfe;

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 57.85

    Anrechnung von allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln - über die zumutbare

  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 17.88

    Anrechnung - Eigenleistung - Private Krankenversicherung - Beihilfe

  • BVerwG, 23.11.2017 - 5 C 6.16

    Keine Beihilfe für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament

    Solange der Gesetzgeber am gegenwärtig praktizierten "Mischsystem" aus privat finanzierter Vorsorge und ergänzender Beihilfe festhält, ist daher eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes indiziert, wenn eine bestimmte Regelung die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit, dass notwendige und angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind, ohne zureichenden Grund verlässt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 - Buchholz 270.1 BBhV Nr. 1 Rn. 14 und vom 17. April 2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 25.02.2019 - 14 B 17.2493

    Vollstationärer Krankenhausaufenthalt im Privatkrankenhaus

    Knüpft eine Ungleichbehandlung an freiwillige Entscheidungen der Betroffenen an, spricht dies für einen entsprechenden normgeberischen Spielraum (vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279/282 Rn. 11).

    Damit wird die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit, dass notwendige und angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind (BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279/283 Rn. 11 a.E.), nicht verlassen.

    Die - wie hier - autonome Entscheidung des Beihilfeberechtigten führt im Beihilferecht auch sonst dazu, ihn an dieser Entscheidung festzuhalten und ihm damit gegebenenfalls auch größere Härten zuzumuten, als sie ihm zumutbar wären, wenn ihn dieselben Härten unfreiwillig träfen (vgl. nur BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279 Rn. 10 ff. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 02.06.2022 - 24 B 20.2144

    Vorlagepflicht aussagekräftiger Unterlagen bei geltend gemachtem Beihilfeanspruch

    Knüpft eine Ungleichbehandlung an freiwillige Entscheidungen der Betroffenen an, spricht dies für einen entsprechenden normgeberischen Spielraum (vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279/282 Rn. 11).

    Damit wird die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit, dass notwendige und angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind (BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279/283 Rn. 11 a.E.), nicht verlassen.

    Die - wie hier - autonome Entscheidung des Beihilfeberechtigten führt im Beihilferecht auch sonst dazu, ihn an dieser Entscheidung festzuhalten und ihm damit gegebenenfalls auch größere Härten zuzumuten, als sie ihm zumutbar wären, wenn ihn dieselben Härten unfreiwillig träfen (vgl. nur BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279 Rn. 10 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14

    Allgemeine Krankenhausleistungen; ärztliche Leistungen; Basisfallwert; Beihilfe;

    Vielmehr kann dieser Gesichtspunkt - soweit er in der Formulierung der "im Beihilfesystem angelegten Sachgesetzlichkeit" seinen Ausdruck findet - lediglich bei der Prüfung eine Rolle spielen, ob eine (beihilferechtliche) Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 , Beschluss vom 1. September 2011 - 2 B 57.10 - ZBR 2012, 196 und Urteil vom 17. April 2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.02.2019 - 14 BV 17.1251

    Aufwendungen für eine stationäre psychosomatische Behandlung in

    Knüpft eine Ungleichbehandlung an freiwillige Entscheidungen der Betroffenen an, spricht dies für einen entsprechenden normgeberischen Spielraum (vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279/282 Rn. 11).

    Damit wird die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit, dass notwendige und angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind (BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279/283 Rn. 11 a.E.), nicht verlassen.

  • VG Saarlouis, 15.04.2016 - 2 K 862/14

    Kein Zuschuss zu den Versicherungskosten bei freiwillig gesetzlich

    siehe dazu etwa: BVerwG, Urteil vom 17.4.2014 - 5 C 40.13 -, BVerwGE 149, 279, zitiert nach juris.

    dazu ausführlich: BVerwG, Urteil vom 17.4.2014 - 5 C 40.13 - a.a.O.

  • VGH Bayern, 11.04.2022 - 24 B 20.1990

    Zu den Anforderungen an Beihilfe für Komplextherapie

    Knüpft eine Ungleichbehandlung an freiwillige Entscheidungen der Betroffenen an, spricht dies für einen entsprechenden normgeberischen Spielraum (vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279 Rn. 11).

    Damit wird die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit, dass notwendige und angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind (BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279 Rn. 11 a.E.), nicht verlassen.

  • VG München, 12.02.2021 - M 17 K 18.5588

    Verfassungsgemäßheit des § 28 Abs. 2 BayBhV

    Knüpft eine Ungleichbehandlung an freiwillige Entscheidungen der Betroffenen an, spricht dies für einen entsprechenden normgeberischen Spielraum (vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279/282 Rn. 11).

    Damit wird die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit, dass notwendige und angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind (BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279/283 Rn. 11 a.E.), nicht verlassen.

  • VG München, 12.02.2021 - M 17 K 18.5364

    Verfassungsgemäßheit des § 28 Abs. 2 BayBHV

    Knüpft eine Ungleichbehandlung an freiwillige Entscheidungen der Betroffenen an, spricht dies für einen entsprechenden normgeberischen Spielraum (vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279/282 Rn. 11).

    Damit wird die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit, dass notwendige und angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind (BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279/283 Rn. 11 a.E.), nicht verlassen.

  • VG München, 12.02.2021 - M 17 K 19.6079

    Beihilfe zu stationärem Aufenthalt in Privatklinik

    Knüpft eine Ungleichbehandlung an freiwillige Entscheidungen der Betroffenen an, spricht dies für einen entsprechenden normgeberischen Spielraum (vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279/282 Rn. 11).

    Damit wird die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit, dass notwendige und angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind (BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279/283 Rn. 11 a.E.), nicht verlassen.

  • VG München, 12.02.2021 - M 17 K 18.4744

    Begrenzung der Beihilfeleistungen bei Behandlungen in einer Privatklinik

  • VG Köln, 18.11.2015 - 23 K 5731/14
  • VG Ansbach, 14.11.2019 - AN 18 K 18.01855

    Beihilfeanspruch nach Aufenthalt in Privatklinik

  • VG Bayreuth, 12.05.2015 - B 5 K 13.716

    Beihilfefähigkeit physiotherapeutischer Behandlungen

  • VG Bayreuth, 10.10.2017 - B 5 K 17.197

    Zusammenfallen von Eigenbehalten in der Beihilfe und in der Krankenkasse

  • VG Ansbach, 12.07.2018 - AN 1 K 17.01348

    Festsetzung der Belastungsgrenze bei der Beihilfe - Keine Addition der

  • VG Köln, 27.04.2016 - 23 K 5038/14

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Erstattung von Kosten für zusätzlichen

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